Pflegebüro Delic - Wittener Straße 64 - D-44575 Castrop-Rauxel
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Familienpflege

Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt gemäß § 38 SGB V den Versicherten unter bestimmten Vorraussetzungen Haushaltshilfe.

Danach erhalten Versicherte unter anderem dann Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Eine weitere Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Dieser Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur dann, soweit eine im Haushalt lebende Person, den Haushalt nicht weiter führen kann.
Das Pflegebüro Bahrenberg hilft Ihnen gerne bei der Weiterführung Ihres Haushaltes.

Mit erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern erledigen wir für Sie die alltäglichen Verrichtungen des Haushaltes oder unterstützen Sie dabei.

Selbstverständlich gehört eine verantwortungsvolle Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder dazu.